Bushido, Samurai etc.
Part IV

Japanische Kultur in der Genroku-Zeit


Japanische Kultur um 1700

In der Einleitung zu seiner Übersetzung ins Englische des berühmten Stückes „Chushingura“ (忠臣蔵, auch bekannt als "Die Rache der 47 Ronin") beschreibt der Übersetzer Jukichi Inoue die gesellschaftliche Situation in Japan um 1700. Er wendet sich dabei speziell an die westlichen Leser.
Wir erfahren so, wie ein japanischer Autor im Jahr 1910 die ältere und jüngere Vergangenheit seines Landes sieht.

9 Vendetta

Jukichi Inoue schreibt:

Wir können nun auf den Brauch der Rache eingehen. Zu den markantesten gesellschaftlichen Errungenschaften der Tokugawa-Zeit zählt die Rache. Sie war ein beliebtes Thema in Romanen, Balladen und Theaterstücken jener Zeit und wurde so häufig behandelt, dass sie als deren charakteristisches Merkmal erschien.
Doch die Rache war kein Phänomen jener Epoche. Sie tauchte erstmals vor etwa fünfzehn Jahrhunderten auf und war in jeder Periode unserer Nationalgeschichte bekannt. Die Rache der Soga-Brüder beispielsweise, die 1193, siebzehn Jahre nach dem Mord an ihrem Vater, ihren Feind töteten, ist die berühmteste unserer Rachegeschichten und wurde in Liedern besungen, auf der Bühne aufgeführt und in Romanen der Tokugawa-Zeit verarbeitet.
Auch vor der Tokugawa-Zeit gab es viele Rachegeschichten. Typisch für diese Zeit war der starke Kontrast zu dem müßigen, luxuriösen Leben, das der lange Frieden unter der Herrschaft der Tokugawa mit sich brachte. Aus diesem Grund erregten sie die größte Aufmerksamkeit der Nation.

Charakteristiken einer Vendetta

Eine Vendetta ist der Vollzug der Rache an dem Mörder eines Mannes durch dessen Verwandte, Freunde oder Gefolgsleute. Sie findet nicht nur statt, wenn der Mörder sein Opfer eigenhändig tötet, sondern auch, wenn er einen anderen dazu anstiftet oder gar, wenn jemand ohne Tötungsabsicht einen Menschen schlägt und tötet. Streng genommen war es natürlich die Pflicht des Staates, einen Mord zu bestrafen und ihn nicht der privaten Rache zu überlassen; eine Vendetta war in der Tat ein Akt, der sich dem Strafrecht des Staates widersetzte und die soziale Ordnung untergrub.
In der Edo-Zeit herrschte zwar eine strenge Gesellschaftsordnung, und die Beziehungen zwischen Lehnsherr und Gefolgsmann sowie zwischen Vater und Kind wurden strikt eingehalten. Doch es bestand in dieser Zeit auch eine enge Verbindung zwischen Moral und Recht, und die Vendetta wurde als unvermeidlicher Akt anerkannt, der aus tiefen Gefühlen der Loyalität und kindlichen Pietät entsprang. Es war aus moralischen Gründen gemäß den Lehren des Bushido und des Konfuzianismus zulässig.
Ergänzend sei hier angemerkt, dass die Rache der Ako-Samurai zwar unter zeitgenössischen und späteren Gelehrten diskutiert wurde, die Frage jedoch darin bestand, ob die Ako-Samurai Kira Yoshinaka [der Bösewicht im Theaterstück] zu Recht als ihren wahren Feind betrachtete. Die Legitimität der Rache an sich wurde nie in Frage gestellt.
Das formale Verfahren zur Durchführung einer Vendetta in der Tokugawa-Zeit sah vor, dass der Rächer zunächst in Kyoto beim stellvertretenden Gouverneur, in Edo beim Stadtmagistrat und in den Provinzen beim lokalen Lehnsherrn um Erlaubnis bitten musste. Diese meldeten den Fall der Zentralregierung, die ihn in das offizielle Register eintrug und die erforderliche Genehmigung erteilte. Der Mörder blieb selten ungestört am Tatort, sondern floh fast immer in andere Gebiete. Daher war es wahrscheinlich, dass der Rächer, wenn er ihn – wie üblich unabhängig von Zeit und Ort – sofort nach dessen Entdeckung tötete, dort für Aufruhr sorgen und dafür zur Rechenschaft gezogen werden würde. War seine Vendetta jedoch im offiziellen Register eingetragen, durfte er seinen Feind überall töten. In diesem Fall kamen die lokalen Beamten pflichtgemäss zum Tatort. Sobald sie aber von einer Vendetta erfuhren, und nachdem sie sich von der offiziellen Registrierung überzeugt hatten, kümmerten sie sich nicht weiter um die Tat. Doch selbst wenn die Rache nicht offiziell registriert war, ließ man den Rächer in der Regel gehen, wenn nachgewiesen werden konnte, dass er nicht aus Bosheit, sondern aus Loyalität oder kindlicher Pietät gehandelt hatte.
Starb der Feind nach Erhalt der offiziellen Genehmigung, bevor die Rache vollzogen werden konnte, musste dies mit einem überzeugenden Todesnachweis gemeldet werden. Dieses Vorgehen galt als notwendig, da der Rächer nach der offiziellen Registrierung von seinem Herrn, der ihn nach Kräften unterstützt und ihm Abschiedsgeschenke gemacht hatte, Abschied nahm und voller Tatendrang aufbrach. Doch manchmal geschah es, dass er, wenn er seinen Feind lange gesucht hatte und sein Geldbeutel täglich leerer wurde, sich nach Hause sehnte. Und da sein anfänglicher Tatendrang geschwunden war, gab er die fruchtlose Suche auf. In solchen Fällen kehrte er möglicherweise nach Hause zurück und gab vor, sein Feind sei tot. Um solchen Betrug zu verhindern, waren überzeugende Beweise für den Tod des Feindes erforderlich, um den Rächer von seiner freiwillig übernommenen Pflicht zu befreien.
Der Rächer war meist ein Untergebener des Ermordeten, manchmal aber auch ein Vorgesetzter. In den meisten Fällen war es dessen Sohn, jüngerer Bruder, Verwandter, Diener, Schüler oder enger Freund.
Derjenige, an dem Rache geübt werden sollte, war nicht zwangsläufig ein schlechter Mensch. In den frühen Jahren des Tokugawa-Regimes waren Duelle unter den Samurai an der Tagesordnung. Selten diskutierten sie darüber, wer im Recht und wer im Unrecht war. Gab es Streit, rief einer: „Kommt, lasst uns das ausfechten!“, worauf der andere ebenso leichtfertig seine Bereitschaft erklärte, und sie zogen sogleich ihre Schwerter. Ein Duell war somit ein einvernehmlicher Aufruf zu den Waffen. Der Besiegte hatte keinen Grund, dem Sieger Groll zu hegen. Doch oft nahm sich seine überlebende Familie seiner Sache an und rächte sich an seinem Widersacher. Manchmal lag die Gerechtigkeit auf der Seite des Feindes, und der Rächer war völlig im Unrecht. Solche Fälle waren unvermeidlich, da Rache die moralische Billigung der Nation genoss und praktisch eine Pflicht für den nächsten Angehörigen des Ermordeten darstellte.

Verbot der Vendetta

Obwohl die Rache mit dem Tod des Opfers als beendet galt, wurde der Rächer selbst von dessen Familie mitunter als Feind betrachtet, woraufhin eine Racheaktion gegen ihn begann. Nach dem Tod des ersten Rächers rächte sich dessen Familie dann am zweiten Rächer und so weiter, sodass die Fehde so endlos wurde wie eine korsische Fehde. Um diesen endlosen Rachefeldzügen ein Ende zu setzen, verbot die Tokugawa-Regierung sekundäre Racheakte strengstens.
Auch im Duell zwischen Rächer und Feind wurde der Rächer nicht selten getötet. Daher wurde er mitunter von einem Sekundanten begleitet. Dieser kämpfte gewöhnlich gegen den Feind, wenn der Haupträcher in Gefahr war, besiegt zu werden. In manchen Fällen kämpfte er jedoch Seite an Seite mit ihm. Dies war vor allem dann der Fall, wenn der Rächer ein Kind oder eine Frau war, die gegen den Widersacher keine Chance hatten.
Erwähnenswert ist, dass mit der Regierungsreorganisation nach dem Regierungsantritt des jetzigen Kaisers im Jahr 1873 ein Gesetz erlassen wurde, das Vendetten strikt verbietet.

... Fortsetzung folgt.